Leuchtschrift

Gegen „Hate Speech“ und „Fake News“ – Bundestag beschließt umstrittenes Facebook-Gesetz

Viel diskutiert und kritisiert wurde in den vergangenen Monaten das sogenannte Facebook-Gesetz, das vom Bundesjustizministerium unter Minister Heiko Maas (SPD) ausgearbeitet und nun unter starkem Zeitdruck noch kurz vor der parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag verabschiedet wurde. Soziale Netzwerke werden verpflichtet, rechtswidrige Inhalte ihrer Nutzer von ihren Plattformen zu entfernen. Damit werden Facebook, Twitter, YouTube und Co. nicht mehr als rechtsfreier Raum behandelt, auf denen sich hetzerische und hasserfüllte Beiträge („Hate Speech“) oder Falschnachrichten („Fake News“) unkontrolliert verbreiten lassen. Aus aktuellem Anlass beleuchten wir, was es mit dem Gesetz auf sich hat.

Facebook-Gesetz Bundestag

Worum geht es beim Facebook-Gesetz?

Das »Netzwerkdurchsetzungsgesetz« (NetzDG) – so heißt es mit vollem Namen – soll die Verpflichtung laut Telemediengesetz durchsetzen, strafbare Inhalte auf Internet-Plattformen umgehend zu löschen. Konkret bedeutet das für soziale Netzwerke, dass sie Beiträge von Nutzern mit offensichtlich strafrechtlich relevantem Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Hinweis darauf entfernen müssen. Zudem sind sie verpflichtet, transparente Systeme für den Umgang mit Nutzerbeiträgen aufzubauen. Dazu gehört unter anderem, regelmäßig einen Bericht über ihr Beschwerdemanagement zu veröffentlichen sowie einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen, an den sich deutsche Bürger und Behörden wenden können, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen. Binnen 48 Stunden muss diese offizielle Kontaktstelle auf Beschwerden reagieren.

Sollten sich Plattformbetreiber nicht an diese Regelungen halten, drohen ihnen hohe Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Wenn Unklarheit darüber besteht, ob ein Inhalt rechtswidrig ist, soll ein neutrales Gremium nach dem Vorbild des Jugendmedienschutzes darüber entscheiden.

Politischer Druck auf Plattformbetreiber

Das Facebook-Gesetz verfolgt das Ziel, zunehmende Hetze, Verleumdungen und Beleidigungen im Internet einzudämmen. Denn laut BKA ist Hasskriminalität in den letzten Jahren stark angestiegen – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise in Europa. Auch nach den Erfahrungen im US-Wahlkampf hinsichtlich der Verbreitung von Fake News stehen soziale Netzwerke auf dem Prüfstand. Die bisherige Löschpraxis der Plattformen war sehr dürftig: Ein von jugendschutz.net durchgeführtes Monitoring hat ergeben, dass nach Beschwerden von Usern Twitter nur ein Prozent der strafbaren Inhalte löschte und Facebook nur 39 Prozent. YouTube wurde dagegen in 90 Prozent der Fälle tätig.

Ein Zustand, den Justizminister Heiko Maas nach langen Verhandlungen mit den Plattformbetreibern nicht weiter hinnehmen wollte: Angesichts der Größe und Bedeutung von Netzwerken wie Facebook müssten diese sich ihrer Verantwortung stellen und könnten nicht weiter wegsehen, wenn Nutzer sie als Sprachrohr für volksverhetzende oder andere strafbare Inhalte missbrauchen.

Nachdem Facebook auf das Gesetzesvorhaben lange Zeit nicht reagiert hatte, wurden auf den wachsenden politischen Druck hin erste Schritte auf dem Weg zu mehr Transparenz gemacht: So hat der Konzern kürzlich erstmals Zahlen zum Umgang mit Hate Speech veröffentlicht und auch Einblicke in sein zuvor geheim gehaltenes Löschzentrum in Berlin gewährt.

Facebook-Gesetz Twitter Facebook Messenger Tastatur

Zensur versus freie Meinungsäußerung

Doch mit dem nun beschlossenen Facebook-Gesetz sind längst nicht alle einverstanden: Kritiker sehen eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und gehen davon aus, dass fragwürdige Inhalte angesichts der drohenden Sanktionen im Zweifelsfall einfach gelöscht werden, ohne ausreichend zu prüfen, ob diese tatsächlich gegen deutsches Recht verstoßen.

Ob es durch das Facebook-Gesetz einen Trend zum sog. Overblocking geben wird, bleibt abzuwarten. Das gleiche gilt für die Frage, ob die vorgegebenen Lösch-Mechanismen funktionieren. Schließlich ist Deutschland in diesem Feld Vorreiter und viele andere Länder werden genau hinsehen, welche Auswirkungen ein nationales Gesetz auf das Handeln von international agierenden Unternehmen haben wird.

Was bleibt?

Eines ist jedoch jetzt schon klar: Große soziale Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum mehr, in denen ausschließlich deren Hausrecht zur Geltung kommen kann. Facebook und Co. haben eine Bedeutung erlangt, mit der eine gesellschaftliche Verantwortung einhergeht. Eine offene Debattenkultur in unserer digitalen Welt ist ein großer Gewinn für die Demokratie. Die freie Meinungsäußerung hat aber dort ihre Grenzen, wo die Rechte anderer verletzt werden. Und nur darum geht es in der ganzen politischen Diskussion: Dass Kommentare, die gegen das Strafrecht verstoßen, gelöscht und die Täter zur Verantwortung gezogen werden.

Was meint ihr dazu? Wie immer freuen wir uns über eure Kommentare!

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