Leuchtschrift

Digitales Eigentum – wem gehören meine Daten?

Es dauert nur wenige Sekunden um persönliche Daten ins Netz zu stellen und die meisten von uns tun dies auch ohne Bedenken. Diese Daten dann wieder zu löschen oder unauffindbar zu machen gestaltet sich allerdings schwierig oder ist in der Praxis derzeit komplett unmöglich. Überhaupt: wem gehören meine Daten im Netz eigentlich und was passiert mit ihnen wenn ich diese Erde verlassen habe?

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Im Mai dieses Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit seinem Urteil zum „Recht auf Vergessen werden“ entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google auf Antrag Informationen aus ihren Suchergebnissen streichen müssen, wenn die Informationen die Persönlichkeitsrechte betroffener Menschen verletzen. Irgendwie klang das vernünftig und beruhigend für uns Internet User. Seit dem ging denn auch eine wahre Flut an Löschanträgen beim US-Internetgiganten ein – mehr 150.000 sollen es sein, allein 25.000 aus Deutschland. Tendenz steigend.

Seit der Urteilsverkündung werden kritische Stimmen allerdings immer lauter, sowohl was die Umsetzung des Ganzen betrifft als auch das Verfahren selbst. So bleiben kritische Inhalte nach wie vor im Netz auffindbar, da es für die Urheber keinerlei Verpflichtung gibt diese zu löschen. Sie lassen sich lediglich schwieriger über die Suchmaschinen finden. Darüber hinaus fordern Kritiker eine eingehendere Prüfung der Löschanträge, damit keine Einschränkung der Pressefreiheit riskiert oder berechtigtes öffentliches Interesse an einer Information tangiert wird. Reporter ohne Grenzen forderte gar, dass journalistische Inhalte grundsätzlich von Link-Entfernungen ausgenommen werden müssen.

Hinter dem Ganzen Thema mit seinen vielen Facetten steht im Grunde die große Frage des „digitalen Eigentums“. Wem gehören persönliche Daten im Netz? Wie sollen sie verwaltet und organisiert werden? Wer entscheidet darüber? Und was ist überhaupt umsetzbar in den unendlichen Weiten des WWW? Zufriedenstellende Antworten auf all diese Fragen gibt es vor allem deshalb nicht, weil man versucht diese mit traditionellen Gremien und Institutionen zu beantworten, die im Vergleich zu der digitalen Realität wirken wie ein Museumsrelikt.

Quelle: Financial Times

Ein Beispiel hierfür ist auch die Frage, was nach unserem Ableben mit unseren digitalen Besitztümern und Plattformen geschieht. Das moderne Recht hat zumeist keine zufriedenstellende Auskunft darüber, was mit dem Geld in unserem PayPal Account, unserer iTunes Bibliothek, Frequent Flyers Miles oder digitalen Fotoarchiven und Sozialen Netzwerk Profilen geschieht. Man mag sich kaum ausmalen, wie erbittert ein Kampf ums Erbe sein kann, der sich neben „harten“ Immobilien und Aktien auch noch um wertvolle Computerfiles dreht. Internet Plattformen wie Yahoo erachten persönliche Accounts als nicht übertragbar, schließen diese im Falle eines Ablebens und verweigern somit auch Familienmitgliedern den Zugang. Aber ist das wirklich rechtens? Derzeit bietet ausschließlich Google ein Tool an, mit dem man seinen Account entweder automatisch nach einer bestimmten Zeit der Inaktivität schließen kann oder aber ein digitaler Nachlassverwalter berufen werden soll.

Große Themen, wenig Lösungen. Eines ist sicher: Fragen wie diese werden in unserer komplett digitalisierten Welt immer nachdrücklicher. Vielleicht findet aber erst die heranwachsende Generation, für die eine Welt ohne Facebook, E-Mail und Cloud niemals existierte, die richtigen Antworten.

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